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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(AGB Stand 04.2021)

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ruth Susanne Schubert, Altfriedersdorf 45, 01108 (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“ oder „Anbieterin“) und dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 1.2 Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen erreichen Sie mein Büro unter der Telefonnummer +49 Weixdorfer Festnetz aktivieren und dann auf mein Handy umleiten sowie per E-Mail unter kontakt@ruthsusanneschubert.com 1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). 1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Beratung des Auftraggebers durch Ruth Susanne Schubert in Bezug auf die Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer Entscheidungen und Vorhaben ist.
1.6 Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Aufträge, deren Gegenstand die Beratung bzw. das Coaching des Auftraggebers mit dem Ziel persönlicher Entwicklung oder Teamentwicklung ist. Ergänzende individuelle Vereinbarungen werden in einem Informationsgespräch getroffen. Diese werden Bestandteil des Beratungsvertrages.
1.7 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Erteilung des Auftrages Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge des Auftraggebers, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
1.9 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt und auf der Website von Ruth Susanne Schubert veröffentlicht. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als vom Auftraggeber genehmigt.

2 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG

2.1. Die Darstellung der Produkte und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers bzw. im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Leistungsbeschreibungen auf Flyern oder auf den Websites des Auftragnehmers haben weder den Charakter einer Zusicherung noch Garantie. 2.2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
2.3 Gegenstand des Auftrages ist die im Auftrag bezeichnete Beratungstätigkeit der Auftragnehmerin. Der Beratungsauftrag kommt bei Abnahme der Leistung, durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder einen gesonderten Vertrag zustande.
2.4 Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die Auftragnehmerin zur Auftragsausführung sachverständiger und erfahrener Berater/innen oder Unterauftragnehmer bedienen, wobei die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gegenüber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die Auftragnehmerin hat dem Auftrag entsprechend ausgebildete und mit dem nötigen Fachwissen versehene Berater/innen einzusetzen. Im Übrigen entscheidet die Auftragnehmerin nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber, welche Berater/innen eingesetzt oder ggf. ausgetauscht werden.

3 ANMELDEVORGANG

3.1 An den Beratungsleistungen der Auftragnehmerin Interessierte können sich entweder per Kontaktformular auf der Website www.ruthsusanneschubert.de oder per Mail an kontakt@ruthsusanneschubert.de im Büro melden. Sie erhalten eine Antwortmail, in der das weitere Vorgehen beschrieben wird.
3.2 Ein Kennenlerngespräch dauert ca. 30-45 Minuten. Das Kennenlerngespräch ist kostenlos und unverbindlich. Dieses kann online stattfinden.
3.3 Anmeldungen für Veranstaltungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss des Teilnahmevertrags. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung der Auftragnehmerin per Mail oder Rechnung zustande. Spezifische Regelungen zu einzelnen Veranstaltungen werden in gesonderten Teilnahmebedingungen vereinbart, die vorrangig und ergänzend gelten.

4 LEISTUNGSORT

4.1 Beratungen und Workshops finden nach Absprache in den Räumlichkeiten der Anbieterin, in Räumen des Auftraggebers oder online statt.
4.2 Im Falle von Fern-Coachings oder Beratungen per Videokonferenz, ist der Leistungsort der Sitz der Anbieterin.

5 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Das Honorar für die Leistungen der Anbieterin wird nach den für die Tätigkeiten tatsächlich aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart.
5.2 Die Höhe der Teilnahmegebühr für Workshops ist den jeweiligen Angeboten zu entnehmen.
5.3 Neben der Honorarforderung hat die Anbieterin Anspruch auf Ersatz von Auslagen (u. a. Reisekosten). Die Kosten für die Erstellung von Foto- und/oder Ergebnisprotokollen, sowie Raumkosten und Bewirtungspauschalen werden separat abgerechnet, soweit dies nicht anders z. B. als Inklusivleistung vereinbart worden ist.
5.4 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge per Überweisung auf das Konto der Anbieterin zahlbar. Bankverbindung und Zahlungsziel sind auf der Rechnung ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. bezogen auf die in Rechnung gestellte Forderung zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und Schadensersatzforderungen im Falle des Verzuges bleibt unberührt.
5.6 Vergütungen werden grundsätzlich in einer Zahlung der Höhe des vollen Rechnungsbetrages beglichen.
5.7 In ausgewiesenen Fällen kann die Vergütung für Beratungsleistungen in Raten gezahlt werden. Die Zahlungsbedingungen sind entsprechend den Angeboten zu entnehmen.

6 RABATTE

6.1 Ausgewiesene Rabatte richten sich nach den entsprechenden Angeboten.
6.2 Maßgeblicher Zeitpunkt der Rabattgewährung eines Angebotes ist die abgeschlossene Übermittlung der Daten aus dem Anmeldeformular an die Anbieterin oder der Zugang der entsprechenden Mail.

7 LEISTUNGSÄNDERUNGEN, RÜCKTRITT UND STORNIERUNGEN

7.1 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers möglichst Rechnung zu tragen, sofern die Auftragnehmerin dies nach eigenem Ermessen im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
7.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Auftragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand oder Zeitplan der Auftragnehmerin wird vereinbart, dass die Auftragnehmerin und der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung der Auftragsbedingungen vornehmen.
7.3 Bei Stornierung fest vereinbarter mit dem individuellen Auftraggeber vereinbarter Veranstaltungen (z. B. Organisationsentwicklung, Coachings, Sparring-Gespräche, Workshops und Trainingstage) durch den Auftraggeber entsteht der Auftragnehmerin folgender Anspruch:
Absage ab Vertragsschließung bis zu 15 Werktage vor Beginn: 10 % des vereinbarten Honorars.
Absage 14 bis 5 Werktag vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars.
Absage bis zu 5 Werktage vor Beginn: 90 % des vereinbarten Honorars.
Absage am 1. Werktag vor dem vereinbarten Termin und am Tag des vereinbarten Termins 90 % des vereinbarten Honorars.
Die Stornierung des Termins hat schriftlich zu erfolgen (per Fax, E-Mail oder Brief). Erfolgt die Stornierung auf eine andere Art und Weise, gilt als Stornierungszeitpunkt die schriftliche Bestätigung der Auftragnehmerin.
7.4. Die Verschiebung von fest vereinbarten Terminen ist nur in Abstimmung mit der Auftragnehmerin möglich. Ist eine Verschiebung nicht möglich, gelten die unter 7.3. beschriebenen Stornierungsregelungen für die Absage eines fest vereinbarten Termins.
7.5 Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht im Falle von 1:1 Beratungen, Teamberatungen bzw. Supervisionen auch noch nach dem ersten Termin.
7.5.1 Der Rücktritt ist unverzüglich nach dem zuletzt erbrachten Beratungstermin gegenüber der Anbieterin zu erklären.
7.5.2 Ein verspätet erklärter Rücktritt ist unwirksam.
7.5.3 Die bis dahin empfangenen Leistungen werden bis auf die Vergütung für die jeweils erbrachten Beratungstermine zurückgewährt.
7.6 Workshopangebote des Auftragnehmers: Eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Tickets für ein Workshopangebot durch den Auftraggeber ist nicht möglich. Soweit nicht abweichend geregelt (z. B. in besonderen Teilnahmebedingungen), kann der Auftraggeber/Teilnehmer seine Teilnahme auf jemand anderen übertragen bzw. ein anderes Datum wählen. Für die Umbuchung behält sich die Auftragnehmerin die Erhebung einer Umbuchungsgebühr vor.
7.7 Absage und Änderung von Veranstaltungen durch die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann aus wichtigem Grund (z.B. mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung absagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und erhält seine Teilnahmegebühr zurück; weitere Ansprüche gegen die Auftragnehmerin sind ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin kann – soweit dem Auftraggeber zumutbar – die Veranstaltung im Übrigen ändern (z.B. Änderungen der Agenda, des Zeitplans, des Veranstaltungsorts). Diese Änderungen werden unverzüglich auf der Website der Auftragnehmerin Website mitgeteilt und, soweit bekannt, die Teilnehmer per E-Mail informieren.
7.8 Für den Fall, dass die Auftragnehmerin einen Termin wegen Krankheit nicht wahrnehmen kann, kann dieser von der Auftragnehmerin durch einen anderen Berater in Abstimmung mit dem Auftraggeber ersetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird der vereinbarte Beratungstermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber verschoben.

8 NACHHOLEN VERSÄUMTER TERMINE

8.1 Versäumt der Auftraggeber einen Termin, so wird dieser im Fall des erstmaligen Auftretens je nach Möglichkeit der Anbieterin nachgeholt.
8.2 Bei wiederholtem Versäumnis besteht kein Recht auf Nachholung. In diesem Fall hat der Auftraggeber den Termin zu vergüten.
8.3 Versäumte Veranstaltungs-Termine können nicht nachgeholt werden.

9 VERTRAULICHKEIT

9.1 Sicherheit und Vertrauen sind der Auftragnehmerin sehr wichtig. Den Teilnehmern wird ein geschützter Rahmen geboten. Die besprochenen Themen werden im Zusammenhang mit den Namen der Teilnehmer vertraulich behandelt.
9.2 Die Veröffentlichung von Themen in Zusammenhang mit Namen der Teilnehmer durch andere Teilnehmer ist untersagt und führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung.
9.3 Die Auftragnehmerin ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten und nicht allgemein bekannten Informationen oder Geschäfts- und Bankgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die in Erfüllung gesetzlicher Pflichten offen gelegt werden müssen. Der Weitergabe solcher Informationen an mit der Ausführung des Auftrages beteiligte Dritte (z.B. Berater/innen und Unterauftragnehmer) stimmt der Auftraggeber zu.
9.4 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind jedoch solche Informationen hinsichtlich derer die Anbieterin beweisen kann, dass die Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt war und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der Anbieterin zurück zu führen ist, dass die Kenntnis der Anbieterin auf anderen Wegen als durch die Teilnehmer gelangten, ohne dass eine gegenüber der Teilnehmer unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur Weitergabe dieser Information bestand und für den Fall, dass die Anbieterin aufgrund von Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnungen zur Weitergabe verpflichtet ist, sofern sie zuvor die Teilnehmer über die beabsichtigte Weitergabe informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
9.5 Die Auftragnehmerin übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
9.6 Die vom Auftraggeber überlassenen Informationen dürfen von der Auftragnehmerin nur für die Bearbeitung des Auftrages eingesetzt werden.
9.7 Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin werden personenbezogene Daten des jeweils anderen unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und nur für auftragsbezogene Zwecke verarbeiten und nutzen.
9.8 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, die er der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit dem Auftrag überlässt, von dieser elektronisch gespeichert werden können.
9.9 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Auftragnehmerin ihn als Referenzkunden benennen kann. Die Verwendung des Logos des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

10 HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

10.1 Die Anbieterin verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig und mit dem Ziel, den größtmöglichen Nutzen zu vermitteln durchzuführen. Alle Veranstaltungen werden nach dem derzeitigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die Auftragnehhmerin keine Haftung. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Überlassene Schulungsunterlagen dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden.
10.2 Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung gibt es nicht.
10.3 Die Haftung der Auftragnehmerin auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.
10.4 die Auftragnehmerin haftet nicht:
10.4.1 im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
10.4.2 im Falle grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit die Auftragnehmerin gemäß vorstehendem Satz dem Grunde nach haftet, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.
10.5 Die maximale Haftung ist begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, welche sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
10.6 Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
10.7 Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für die Haftung der Auftragnehmerin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.8 Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin verjähren nach zwei Jahren ab Anspruchsentstehung.
10.9 Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird die Auftragnehmerin etwaige von ihr zu vertretene Mängel beseitigen, soweit ihr das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Leistungserbringung.

11 HAFTUNG FÜR SCHÄDEN IN ANGEMIETETEN RÄUMEN

11.1 Der Teilnehmer und auch der Mieter haftet für Schäden, die er an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vor, während und nach der Veranstaltung oder Beratung verursacht hat, in vollem Umfang selbst.

12 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

12.1. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen und der Beratungsergebnisse für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen und Organisationen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Auftragnehmerin.
12.2. Sind Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig, so bleibt die Auftragnehmerin Urheberin, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter berührt werden. Der Auftraggeber erhält allerdings in diesen Fällen das in 12.1. eingeschränkte, zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
12.3. Die von der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Handouts, Arbeitsaufträge und -papiere, Checklisten, Workbooks) sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin kopiert und/oder Dritten zugänglich gemacht werden.
12.4. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von der Auftragnehmerin selbst erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht die Erzeugnisse für ihre internen Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Eine Nutzung der Konzepte der Auftragnehmerin, die über den mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Zweck hinausgeht, ist jedoch nicht zulässig. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Arbeitsergebnisse zu archivieren und das bei der Erarbeitung der betroffenen Erzeugnisse erworbene Wissen uneingeschränkt weiter zu nutzen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, aufbauend auf diesem Wissen neue Produkte und Konzepte zu entwickeln und diese neuen Produkte, die den an den Kunden ausgelieferten Erzeugnissen ähnlich sind, Dritten zu überlassen. Dabei wird die Auftragnehmerin das Original der Erzeugnisse oder Kopien davon weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben. Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie die vereinbarte Vertraulichkeit werden gewahrt.

13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam.
13.2 Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung gilt automatisch als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung für beide Seiten bestmöglich verwirklicht und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Auftrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden bestehen nicht. Derjenige, der sich auf eine nicht der schriftlichen Form entsprechenden Nebenabrede beruft, trägt die Beweislast.
13.4 Für alle Ansprüche aus dem Auftrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Waren über den internationalen Warenkauf (CISG).
Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Vertragssprache ist deutsch. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Letzte Aktualisierung am 15.04.2021